"Gruppen-Unfallversicherung - 'Nice to have' für Mitarbeiter und soziale Leistung des Arbeitgebers"
Eine Gruppen-Unfallversicherung für die Mitarbeiter ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung,
der Berufsgenossenschaft (BG). Die BG leistet nur bei Arbeits- und sog. Wegeunfällen (zum / vom Arbeits- oder Ausbildungsplatz).
Eine Gruppen-Unfallversicherung, die von der Arbeitgeberseite bezahlt wird, ist eine freiwillige, soziale Leistung des
Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer genießen 24-Stunden Versicherungsschutz vor den möglichen, finanziellen Folgen eines Unfalls, also nicht nur im Job,
sondern auch in der Freizeit, wie z. B. beim Sport - weltweit. Vorteil für den Arbeitgeber: Steuerliche Geltendmachung
als Betriebsausgabe und Mitarbeiterbindung.
Mit einem Versicherungsvertrag wird eine Gruppe von mehreren Personen, zu denen auch der Firmeninhaber selbst,
oder im Unternehmen tätige Familienangehörige zählen können, versichert. Die Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger
als einzelne Versicherungsverträge. Der zu versichernde Personenkreis kann frei gestaltet werden, z. B.:
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Den Unternehmer / Firmeninhaber und im Betrieb tätige Familienmitglieder / Gruppen,
z.B. Geschäftsführer und / oder Führungskräfte (sämtliche Leitenden)
- Alle Mitarbeiter des Unternehmens
- Einzelne Personen mit und ohne Namensangabe
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